Seit 2024 arbeiten wir ausschließlich mit dem e-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente, das heißt papierlos
! für Privatpatienten ändert sich an der Rezepterstellung nichts. Die privaten Krankenkassen sind überwiegend noch nicht an das System angeschlossen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Privatversicherung nach dem Stand.
! dieses Angebot besteht nur für unsere bekannten Patienten. Wenn Sie ein neuer Patient sind, bitten wir Sie, zunächst in die Praxis zu kommen.
So erhalten Sie Ihre Medikamente mit dem eRezept:
1. Vorbestellung der verschreibungspflichtigen Medikamente
! vor Ort in der Praxis Medikamente bestellen und Rezept mitnehmen ist nicht möglich. Nur noch Vorbestellung.
2. eGK (elektronische Gesundheitskarte) der gesetzl. Krankenversicherung
Ohne Ihre eGK geht gar nichts. Daher bringen Sie Ihre Gesundheitskarte bei der ersten Bestellung im Quartal vorbei
! weitere Nachbestellungen im selben Quartal können ohne erneutes Einlesen der eGK ausgestellt werden.
3. eRezept einlösen
! Grundsätzlich ist ein Rezept 28 Tage nach Ausstellung/ Signierung durch den Arzt gültig. Danach verfällt es laut Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV).
Wir bitten Sie, das Rezept innerhalb von 2 Wochen nach Bestellung und Signierung einzulösen.
oder
! durch eRezepte entfällt logischerweise das Faxen an Apotheken oder die Zusendung an Sie
Viele weitere nützliche Informationen rund um der eRezept finden Sie auch auf der Webseite zum eRezept der Gematik das-e-rezept-fuer-deutschland.de